Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut (GEI) ist bestrebt, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der weiterentwickelten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 nur teilweise vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer im August 2024 durchgeführten Selbstbewertung mit besonderem Blick auf Elemente wie Webseitenstruktur, Kontraste und Grafiken.

Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns sehr wichtig und wird in dem Prozess einer laufend Überarbeitung unseres Angebotes berücksichtigt und überprüft.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 02.08.2024 erstellt. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Website edu-reviews.edumeres.net. Die Erklärung wurde zuletzt am 02.08.2024 bearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das hinter dieser Website stehende Projekt „Schulbuchrezensionen“ wurde am 1. Januar 2019 abgeschlossen. Die Website selbst wurde schon geraume Zeit früher inhaltlich wie technisch nicht mehr aktualisiert. Auch wenn wir bereits damals bemüht waren, die Seiten einer möglichst großen Gruppe von Nutzenden zugänglich zu machen und Barrieren aus dem Weg zu räumen, so erfüllt dieser Internetauftritt nicht die Voraussetzungen, um nach gegenwärtigen Standards als barrierefrei bezeichnet werden zu können. Sie erfüllt unter anderem nicht überall die Vorgaben für den Kontrast, die Tabulator-Navigation und den Fokus. Sie enthält keine Inhalte in Leichter Sprache und weist Fehler bei der Überschriftenhierarchie auf.

Da wir diese Website auch in Zukunft, mit Ausnahme von Sicherheitsupdates, nicht mehr aktualisieren werden und sie in den Status einer statischen Archivseite versetzt haben, bitten wir um Verständnis, wenn wir uns, wie nachfolgen ausgeführt, auf § 9 Abs. 2. Satz 1 (1) NBGG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 Buchst. h und Erwägungsgrund 32 der EU-Richtlinie 2016/2102 berufen und den Webauftritt nicht mehr auf Barrierefreiheit hin überarbeiten.

§ 9 Abs. 2 Satz 1 (1) NBGG: „Die §§ 9a bis 9e gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen, […] für die nach Artikel 1 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU Nr. L 327 S. 1) die Richtlinie nicht gilt.“

Art. 1 Abs. 4 Buchstabe h Richtlinie (EU) 2016/2102: „Diese Richtlinie gilt nicht für folgende Websites und mobile Anwendungen: […] Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.“

Erwägungsgrund 32 Richtlinie (EU) 2016/2102: „Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, den Inhalt archivierter Websites oder mobiler Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen, falls er nicht mehr aktualisiert oder überarbeitet und nicht für die Durchführung von Verwaltungsverfahren benötigt wird. Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte eine rein technische Wartung nicht als Aktualisierung oder Überarbeitung einer Website oder mobilen Anwendung gelten.“

Feedback und Kontakt

Sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren würden. Dann stellen wir Ihnen die gewünschten Inhalte, sofern möglich, in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung. Senden Sie dazu bitte einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ an schwerbehindertenbeauftragte(at)gei.de.

Schlichtungsverfahren

Bei der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 9d NBGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf den Internetseiten der Schlichtungsstelle  können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Das Antragsformular wird auch in Leichter Sprache bereitgestellt.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter: